Dienstleistungen im Überblick
Der Vorbefund gibt Ihnen Gewissheit, dass die Feuerstätte tatsächlich (oder unter bestimmten Auflagen) zu Ihrem Fang passt. Dadurch werden nachträgliche Abänderungen, die bei Nichtvereinbarkeit von Fang – Feuerstätte vorgenommen werden müssten, vermieden und entscheidend Kosten gespart. Vor dem Tausch oder Neuanschluss einer Feuerstätte ist ein Vorbefund erstellen zu lassen! Gegenstand der Überprüfung sind u. a.: Dieser Vorbefund ist dem Installateur bzw. dem Hafnermeister vor der Montage zu übermitteln, damit diese bei der Aufstellung der Feuerstätte eventuell vorhandene Auflagen einhalten können. Grundsätzlich sind die Abgase durch eine Abgasanlage über Dach abzuführen. Die Neuinstallation einer Außenwandtherme ist nur dann zulässig, wenn eine solche Abgasabführung nicht möglich ist. Dies ist von Ihrem Rauchfangkehrer vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten. Nach Neuinstallation oder dem Tausch einer Außenwandkombitherme müssen Sie einen Endbefund für das Gasversorgungsunternehmen „Wiener Netze GmbH“ erstellen lassen! Mittels einer sogenannten „Ringspaltmessung“ wird der Sauerstoffgehalt im zuluftführenden Teil der Abgasleitung („Ringspalt“) gemessen und damit die Dichte des abgasführenden Teiles sichergestellt. Nach Fertigstellung der Anlage überprüft Ihr Rauchfangkehrer die ordnungsgemäße Aufstellung der Feuerstätte, die Einhaltung der Auflagen aus dem Vorbefund und garantiert Ihnen damit, dass Sie Ihre Feuerstätte gefahrlos betreiben können. Bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten (z.B.: Kombithermen, Heizkessel, Durchlaufwasserheizer, Gasraumheizöfen, …) benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis der ausreichenden Zufuhr von Verbrennungsluft, der ebenfalls von ihrem Rauchfangkehrer erstellt wird. Diesen Nachweis sowie den Endbefund verlangt das Gasversorgungsunternehmen „Wiener Netze GmbH“ für die endgültige Freigabe der Gaszufuhr. Vor- und Endbefunderstellung für abgasführende Feuerstätten. Im Zuge unserer regelmässigen Kehrtätigkeit werden anfallende bauliche Mängel erkannt und im Sinne der Eigentümer rechtzeitig gemeldet um hohe Sanierungskosten im Vorfeld weitgehend zu vermeiden. Vom Gesetzgeber ist die regelmäßige Überprüfung der Verbrennungsluftzuführung vorgeschrieben. Es wird sichergestellt, dass die angeschlossenen Gasgeräte ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung haben und die Abgase einwandfrei abgeführt werden können. Durchführung der Feuerbeschau im Zuge der regelmäßigen Überprüfungs- und Kehrtätigkeit gemäß Wiener Feuerpolizeiverordnung In 3 Schritten zu Ihrer Therme / Schritt 1
Vorbefund
In 3 Schritten zu Ihrer Therme / Schritt 2
Neuinstallation oder Tausch einer Außenwandkombitherme
In 3 Schritten zu Ihrer Therme / Schritt 3
Endbefund
Mehr Sicherheit durch Hauptkehrung mit Luftzufuhrüberprüfung.
Mängelerkennung
Luftzahlermittlung
Brandschutz
Emissionsmessungen & Überprüfung von Heizanlagen
Abgasmessung gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015